Antidiskriminierungsgesetz wird eingebracht  
  Berlin (AP) Die rot-grüne Koalition will noch im Juni ein Anti-Diskriminierungsgesetz in den Bundestag einbringen. Dies teilte der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck mit. Danach sollen im Vorfeld Gespräche mit den Kirchen sowie dem Zentralrat der Juden darüber geführt werde, wie die Bekämpfung der Diskriminierung auf Grund der Religionszugehörigkeit in dem Gesetz verankert werden kann. Als Sanktionen gegen Diskriminierung sollen Unterlassungsansprüche oder Schadenersatz gelten, teilte Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller mit.

Beck sagte: "Mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz erhalten erstmals Immigranten, Behinderte, Juden, Muslime und Homosexuelle die Möglichkeit, sich wirksam gegen Benachteiligung im privaten Rechtsverkehr zur Wehr zu setzen." Als Ausnahme soll den Religionsgemeinschaften angeboten werden, dass sie ihre sozialen und kulturellen Einrichtungen ausschließlich oder vorwiegend ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen können.

Das geplante Gesetz soll Menschen vor Benachteiligungen wegen ihrer Rasse, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder einer Behinderung schützen. Die Aufnahme der Religion als weiteres Kriterium in das Regelwerk gestaltete sich wegen unerwünschter Nebenwirkungen als schwierig. So fürchteten beispielsweise die Kirchen eine Klagewelle von Atheisten, die in kirchliche Pflegeheime aufgenommen werden wollten.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) bemängelte, dass das Gesetz den Betrieben zusätzliche bürokratische Lasten und überflüssige Kosten aufbürde. Verbandspräsident Mario Ohoven sagte, die geplante Regelung greife massiv in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit ein.
 
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