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Berlin (AP) Die
rot-grüne Koalition will noch im Juni ein Anti-Diskriminierungsgesetz in den
Bundestag einbringen. Dies teilte der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck mit.
Danach sollen im Vorfeld Gespräche mit den Kirchen sowie dem Zentralrat der
Juden darüber geführt werde, wie die Bekämpfung der Diskriminierung
auf Grund der Religionszugehörigkeit in dem Gesetz verankert werden kann. Als
Sanktionen gegen Diskriminierung sollen Unterlassungsansprüche oder Schadenersatz
gelten, teilte Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller mit.
Beck sagte: "Mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz erhalten erstmals Immigranten,
Behinderte, Juden, Muslime und Homosexuelle die Möglichkeit, sich wirksam gegen
Benachteiligung im privaten Rechtsverkehr zur Wehr zu setzen." Als Ausnahme
soll den Religionsgemeinschaften angeboten werden, dass sie ihre sozialen und kulturellen
Einrichtungen ausschließlich oder vorwiegend ihren Mitgliedern zur Verfügung
stellen können.
Das geplante Gesetz soll Menschen vor Benachteiligungen wegen ihrer Rasse, ihrer
Herkunft, ihres Geschlechts oder einer Behinderung schützen. Die Aufnahme der
Religion als weiteres Kriterium in das Regelwerk gestaltete sich wegen unerwünschter
Nebenwirkungen als schwierig. So fürchteten beispielsweise die Kirchen eine
Klagewelle von Atheisten, die in kirchliche Pflegeheime aufgenommen werden wollten.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) bemängelte, dass das
Gesetz den Betrieben zusätzliche bürokratische Lasten und überflüssige
Kosten aufbürde. Verbandspräsident Mario Ohoven sagte, die geplante Regelung
greife massiv in die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit ein. |
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