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Helsinki (dpa)
- Transsexuelle bekommen in Finnland einen gesetzlichen Anspruch auf Geschlechtsumwandlung.
Voraussetzung für den Anspruch soll künftig sein, dass der jeweilige Mensch
dauerhaft empfindet, er oder sie gehöre zum jeweils entgegengesetzten Geschlecht.
Aus den Reihen der Opposition war vergeblich versucht worden, jeweils eine ärztliche
Bestätigung zur Voraussetzung zu machen. Die Operationen sind für die Betroffenen
kostenfrei.
Nach dem verabschiedeten Gesetzesvorschlag werden künftig die ehelichen Beziehungen
nach der Geschlechtsumwandlung bei einem der beiden Partner automatisch geändert.
Wenn aus einem heterosexuellen Paar ein homosexuelles wird, ändert sich die
Ehe in den Status einer "registrierten Partnerschaft" und umgekehrt. Die
Veränderung hat vor allem praktische Bedeutung bei dem nur für heterosexuelle
Paare bestehendem Recht auf Adoption von Kindern.
In Deutschland haben Transsexuelle bisher unter anderem das Recht auf Kostenerstattung
einer Geschlechtsumwandlung auch durch private Krankenkassen durchgesetzt. Dabei
stellten Gerichte in zwei Instanzen fest, Transsexualität belaste die Psyche
des Klägers so stark, dass sie als Krankheit zu gelten habe. |
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