Ende gut, alles gut?
Rot-grün will Lebenspartner endlich gleichstellen und Diskriminierungen abschaffen
 
  Gleiche Rechte wie Ehepaare sollen Lebenspartnerschaften durch ein Gesetz erhalten, das die rot-grüne Koalition im Herbst vom Bundestag verabschieden lassen will. Die Opposition soll gezwungen werden, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Nach langer Sendepause meldeten sich Anfang Juni Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, unisono zu Wort. "Wir sollten bekennen, dass wir für eine Gleichstellung eintreten", so die Ministerin.

Unverständnis, Enttäuschung, Frust ó nicht viel Freundlichkeit hatten lesbisch-schwule Interessenverbände in den vergangenen Monaten für die Bundesregierung übrig. Kein Wunder, denn die versprochene weitere Ausgestaltung der Lebenspartnerschaft und die Umsetzung eines Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) blieb Rot-grün trotz aller Absichtserklärungen schuldig, insbesondere die zuständige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schien die Vorhaben mit spitzen Fingern anzufassen. Pünktlich zum Start der CSD-Saison brach sie ihr Schweigen: "Lesbische und schwule Paare sind in Deutschland eine soziale Wirklichkeit. Deshalb werden wir ihnen auch, soweit dies verfassungsrechtlich mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie vereinbar ist, dieselben Rechte gewähren wie Ehepaaren", erklärte die Ministerin im Interview der "Berliner Zeitung". Homosexuelle werden in Deutschland noch immer sozial und rechtlich diskriminiert, betonte sie. Wer homosexuellen Paaren zum Beispiel beim Unterhalt dieselben Pflichten wie Eheleuten abverlange, müsse ihnen unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung auch dieselben Rechte zukommen lassen.
Zeitgleich kündigte Beck gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) die Novelle für die Lebenspartnerschaft an, die die Koalition ohne den Bundesrat beschließen kann. Nach der Sommerpause solle dann ein Ergänzungsgesetz zur steuer- und beamtenrechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorgelegt werden, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Was wird Gesetz?

Weil die Koalition die rechtliche Gleichbehandlung weiter vorantreiben wolle, "werden wir auch bei lesbischen und schwulen Paaren das Verlöbnis zulassen. Daraus folgt etwa das Recht, in Strafverfahren gegen den Partner die Aussage zu verweigern. Sollten sich die Verlobten trennen, können sie auch zivilrechtliche Ansprüche stellen", führte Brigitte Zypries aus. Außerdem soll das eheliche Güterrecht auf Lebenspartnerschaften übertragen werden. Damit gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, wenn das Paar nicht Gütertrennung vereinbart. So wird im Fall der Trennung das während der Beziehung erwirtschaftete Vermögen geteilt. Hier soll künftig auch der Versorgungsausgleich greifen: "Genauso wie bei gescheiterten Ehen müssen Lesben und Schwule im Falle einer Trennung den ehemaligen Partner versorgen." Wegfallen soll dagegen die notariell beglaubigte Trennungserklärung, wie bei Ehepartnern soll eine einfache Trennungserklärung ausreichen. Zur Gleichstellung gehört auch, dass LebenspartnerInnen künftig Witwenrente beziehen können. Das führe aber nur zu minimalen Mehrausgaben, da bei Homopaaren in der Regel beide PartnerInnen arbeiten und eigene Rentenansprüche erwerben würden, sagte Zypries.

Wer darf adoptieren?

Wichtig insbesondere für lesbische Paare mit Kindern: Die Stiefkindsadoption, vielfach von Lobbyistinnen gefordert, soll die familienrechtliche Absicherung der Kinder verbessern. "Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können", so die SPD-Politikerin, die offenbar dazu gelernt hat: "Vor allem für lesbische Paare ist das wichtig, wenn eine der beiden Frauen ein Kind bekommen will. Dann kann künftig die Partnerin das Kind adoptieren." Auch Kinder aus einer heterosexuellen Vergangenheit bekommen so eine zweite Mutter. Wenn die Bio-Mutter stirbt, kann das Kind weiter mit ihrer Co-Mutter leben, was bisher nicht möglich war. Durch die Adoption reihen sich Kinder als Verwandte ersten Grades in die Erbfolge ein.
Die gemeinsame Adoption soll Homopaaren allerdings weiterhin verwährt bleiben. Laut Zypries stehe dem ein von Deutschland ratifiziertes Übereinkommen des Europarates entgegen, das nur Ehepaaren die Adoption erlaube. Die Ministerin wird dabei wohl auch eine Völkerrechtsvereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Angelegenheiten des Familienstandes aus den 1950er Jahren im Hinterkopf gehabt haben, auf die die Stiefkindsadoption zurückgeht. Danach soll es nur möglich sein, das leibliche Kind der PartnerIn zu adoptieren. Klar ist: Zypries grenzt einen Teil der Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren aus. Die betroffenen Kinder haben zum Beispiel keine Versorgungs- und Unterhaltsansprüche gegenüber dem Co-Elternteil.
"Für das gemeinsame Adoptionsrecht gibt es bislang noch keine politische Mehrheit. Hier muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden", kommentierte Volker Beck in einer von den Grünen verbreiteten Erklärung. Und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) meint: "Das kann nicht im Sinne des Kindeswohls sein. Damit würden neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Wir wollen beim Adoptionsrecht eine Lösung, die den Lebensrealitäten gleichgeschlechtlicher Familien mit Kindern umfassend gerecht wird." Die Ministerin betont dagegen: "Gerade in diesem Bereich kann der Gesetzgeber nur so weit gehen, wie die gesellschaftliche Akzeptanz reicht."
Andererseits rechnet Zypries bei der Debatte um die Novelle nicht mehr mit solch einem konservativen Aufschrei wie 2001, als die Unionsparteien mit einer Verfassungsklage gegen die Lebenspartnerschaft Sturm gelaufen waren: "Die Akzeptanz von lesbischen und schwulen Paaren hat zugenommen." Vor diesem Hintergrund will Rot-Grün auch einen neuen Gesetzentwurf zur steuerlichen Gleichstellung von Lebensparterschaften wagen. Dazu wird jedoch die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Seinerzeit war dies am Widerstand der unionsgeführten Länder gescheitert. Politisch mache eine neue Gesetzesinitiative Sinn, so Zypries. "Sollte die Unionsmehrheit im Bundesrat dann erneut ein Veto einlegen, wird deutlich, wer die Gleichbehandlung homosexueller Paare blockiert." Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber mit seinem Urteil vom Juli 2002 über die Verfassungsmäßigkeit des eheähnlichen Rechtsinstituts "geradezu ermutigt, Schwulen und Lesben mehr Rechte zu geben." Schließlich ist die Novelle auch deshalb nötig, um Musterverfahren in Karlsruhe vorzubeugen.
Man wolle die Union und die FDP "zwingen, im Bundesrat Farbe zu bekennen", so Volker Beck zu dpa. Tatsächlich kündigten CDU und CSU nach dem neuerlichen Vorstoß an, alles, was im Bundesrat verhindert werden könne, auch zu verhindern. Denn das zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz soll auch das Standesamt als bundeseinheitlich zuständige Behörde ein- und die Gleichstellung im Einkommens-, Erbschaftssteuer- und Beamtenrecht herbeiführen. Trotz der vollen Pflichten von Ehegatten würden zahllose Konsequenzen der Unterhaltsverpflichtungen im Sozialversicherungs-, Steuer- und Beamtenrecht bisher fehlen, heißt es in der Erklärung der bündnisgrünen Fraktion. "Das ist nicht fair. Es muss der Grundsatz gelten: Gleiche Pflichten, Gleiche Rechte!" forderte Beck und verwies auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Frühjahr 2004, das LebensparterInnen dieselben Gehaltszuschläge zubilligt wie Eheleuten. Damit sei " die Richtung vorgeprägt, in die der Gesetzgeber gehen muss". Jetzt würden Benachteiligungen gegenüber der Ehe aufgehoben. Alles andere als Gleichberechtigung sei Diskriminierung. Die Koalition setze ihre Politik des Abbaus von rechtlichen Diskriminierungen der Lesben und Schwulen konsequent fort, meinte Beck, der wegen der Untätigkeit der Bundesregierung in dieser Frage selbst in die Kritik geraten war.

Konservativer Familienbegriff

Der Gegenwind aus den Unionsreihen ließ nicht lange auf sich warten: "Vorschläge, die homosexuelle Partnerschaften weitestgehend der Ehe angleichen wollen, widersprechen unserer Werteordnung und setzen das falsche Signal", kommentierte die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk die Pläne. Angesichts der demografischen Entwicklung müsse "unser Engagement der Unterstützung und Stärkung des sozialen Herzstücks unserer Gesellschaft gelten. Das sind Ehe und Familie." Merk wies darauf hin, dass das bisherige Gesetz den Paaren ausreichend Möglichkeiten eröffne, ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Da in Bayern Lebenspartnerschaften vor einem Notar zu schließen sind, sei eine umfassende notarielle Beratung garantiert.
Die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, attestiert: "Die Vorschläge von Frau Zypries führen zur weiteren Aushöhlung des Schutzes von Ehe und Familie. Die demografische Entwicklung in Deutschland erfordert eine Stärkung von Ehe und Familie und nicht die Ausweitung von Rechten für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften." Im Gegensatz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sei die Ehe ihrem Wesen nach auf Elternschaft ausgerichtet und damit von erheblicher Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Dies rechtfertige die bevorzugte Stellung der Ehe und stelle keine Diskriminierung von Lesben und Schwulen dar.
Derzeit lebten in jeder sechsten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Kinder, führt der rechtspolitische Grünen-Sprecher, der Münchener Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag, als Gegenargument an. "Auch diese Kinder haben einen Anspruch auf eine umfassende rechtliche Absicherung. Sie dürfen finanziell und rechtlich nicht länger schlechter gestellt werden."
Keine zusätzlichen Privilegien für lesbische und schwule Paare, sondern eine Förderung für alle Familien mit Kindern fordern die Lesben und Schwulen in der SPD. Dort, wo Kinder erzogen werden, sei staatliche Hilfe vonnöten, betont die stellvertretende Bundesvorsitzende, Sarah-June Jäckel. Sie versucht, der Diskussion eine andere Richtung zu geben: "Unser Ziel ist nicht primär die steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren ó im Gegenteil. Nicht gerechtfertigte Vorrechte wie das Ehegattensplitting gehören beseitigt."

Und das ADG?

Das für Lesben und Schwule wichtige ADG streifte die Ministerin am Rande: Die rechtlichen Diskriminierungen wolle die Koalition mit der Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes weiter abbauen. "Bei der sozialen Diskriminierung setze ich darauf, dass sich die Gesellschaft weiter verändert und öffnet", erklärte sie. Schon in ihrer bebuhten Rede beim Kölner CSD 2003 hatte sie gerufen: "Mir ist eine tolerante, weltoffene und diskriminierungsfreie Gesellschaft wichtig ó und dazu gehört auch die Gleichstellung der Lesben und Schwulen. Ihre Anliegen unterstütze ich deshalb politisch und rechtlich. Was die Ziele anbelangt, so sind wir uns weitgehend einig. Aber über die richtige Politik für dieses Ziel, über den richtigen Weg zu diesem Ziel müssen wir diskutieren."
Die Pflicht zum Gesetz durch die EU-Vorgaben spielte im Interview keine Rolle. Schließlich ist dieses Thema seit wenigen Wochen sehr viel unangenehmer als die Lebenspartnerschaft: Brigitte Zypries beharrte auch gegenüber Lesben und Schwulen stets, die maßgeblichen EU-Richtlinien "eins zu eins" zu übersetzen. Damit würde anders als bei den Überlegungen ihrer Vorgängerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) das Merkmal sexuelle Orientierung beim zivilrechtlichen Aspekt außen vor bleiben. Widerspruch erntete sie ausgerechnet von SPD-Parteichef Franz Müntefering, der die Richtlinien-Umsetzung über das Merkmal ethnische Herkunft hinaus ergänzen will. Dabei geht es um Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, des Alters, der Behinderung, der Religion und eben auch der sexuellen Orientierung. Bei der Bundeskonferenz sozialdemokratischer Frauen hatte Müntefering für die großzügige Regelung plädiert ó und seiner Ministerin damit einen Korb gegeben. Seine Initiative stößt bei Rot-grün auf breite Zustimmung und der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy forderte gar, seine Partei müsse mit dem Thema Diskriminierungsschutz "offensiver umgehen".
Die plötzliche öffentliche ministerielle Rede über die Lebenspartnerschaft wird vor diesem Hintergrund erklärbar: Auch hier schwebte die Niederlage über Zypries, da die Koalition sich mehrfach klar positioniert hat. Doch ob, was lange währt, am Ende auch wirklich gut wird, ist im Bundesgesetzblatt nachzulesen.

Sabine Röhrbein
 
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