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Das neue Jahrtausend hat für
Lesben und Schwule noch nicht begonnen
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin mag viele gute Vorsätze
für das neue Jahr gefasst haben, die Lesben und Schwulen hat sie gleich in den
ersten Stunden nach dem vorgezogenen Millennium enttäuscht. Offensichtlich durch
eine Indiskretion in ihrem Ministerium (Lesben und Schwule sitzen halt überall!)
landete der "Rohentwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher
Sexualität: Lebenspartnerschaften" auf der Homepage der niedersächsischen
Schwusos.
Die schwulen und lesbischen Parteifreunde der SPD-Ministerin um den agilen, aber
eigenwilligen Schwusos-Aktivisten Achim Schipporeit ließen es sich nicht nehmen,
der Republik das Wenige zu präsentieren, was Frau Däubler-Gmelin für
mit der CDU-Mehrheit im Bundesrat vereinbar hielt: Der Gesetzentwurf schreibt umfangreiche
Pflichten und Versorgungsansprüche für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften
vor, ohne ihnen auf der anderen Seite die für Ehepaare selbstverständlichen
Rechte und Vorteile einzuräumen. Oder anders ausgedrückt: Alles, was nicht
zustimmungspflichtig im Bundesrat ist, wird durch im Rohentwurf aufgeführte
Änderungen von Bundesgesetzen - zum Teil mehr schlecht als recht - geändert.
Dort, wo der Bundesrat ein Wörtchen mitzureden habt, unternimmt sie erst gar
nicht den Versuch, eine Verhandlungsposition mit den Ländern aufzubauen und
sich in die politische Schlacht für ihr angebliches Anliegen zu begeben.
Dieser vorauseilende Gehorsam gegenüber den Konservativen und ihrem Weltbild
ist es, der nicht nur die BefürworterInnen der eingetragenen Lebenspartnerschaft
unter den Lesben und Schwulen auf die Palme bringt. Dass Parteitagsbeschlüsse
der beiden Koalitionsparteien in Regierungszeiten Schall und Rauch sind, haben Lobbyverbände
wie BürgerInnen inzwischen begriffen. Dass aber auch Ankündigungen aus
dem Ministerium und die Hinhaltetaktik des letzten Jahres damit enden, dass der Elefant
nach langem Kreißen ein Mäuslein gebiert, raubt den Lesben und Schwulen
den letzten Glauben in die gesellschaftliche Reformwilligkeit der rot-grünen
Bundesregierung.
Wichtige Bereiche wie das Ausländerrecht, die Sozialgesetzgebung und die steuerrechtlichen
Regelungen bleiben völlig außen vor, gehören aber zu den Kernbereichen
einer staatlich sanktionierten Beziehung zwischen zwei Menschen, wenn diese ansonsten
in erster Linie Nachteile verurteilt. Dass frau nämlich die verbleibenden Regelungen
(Zeugisverweigerunsrecht, Erbrecht, Mietrecht) auch ohne das Institut der eingetragenen
Partnerschaft regeln kann, hat selbst die CDU schon erkannt. Während diese mit
ihren eigenen Skandalen beschäftigt ist, sekundierte die CSU umgehend (z.B.
in Person des bayerischen Justizministers Weiß) mit den üblichen Verdächtigungen:
Der Untergang des Abendlandes stehe bevor, der Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz
werde ausgehöhlt usw. Im Raum bleibt somit auch der Verdacht, dass die Ministerin
aus dem pietistischen Ländle nicht nur den Bundesrat, sondern auch den eigenen
Bundesfinanzminister scheut. Auch ein im Bundesrat zustimmungspflichtiger Gesetzentwurf
müßte erst im Bundeskabinett verabschiedet werden...
Das Bundesjustizministerium hat dazu beigetragen, dass die Frage der eingetragenen
Lebenspartnerschaft auch für die Mehrheit der nicht heiratswilligen Lesben und
Schwulen zur Gretchenfrage für die Bundesregierung geworden ist. Alles deutet
darauf hin, dass sie - entgegen dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz - weiterhin
ungleicher sind und die Bundesregierung dieses zusätzlich festschreibt. Der
jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist nicht einmal ein erster kleiner Schritt. Von
weiter gehenden Fragen, wie dem Adoptionsrecht, einmal ganz zu schweigen.
Ansgar Drücker |
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